Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der smartaxxess Holding AG und ihrer verbundenen Unternehmen

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Ökosystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welches durch die smartaxxess Holding AG sowie ihre verbundenen Unternehmen (nachfolgend gemeinsam „Unternehmensgruppe“) bereitgestellt wird.

(2) Die Leistungen werden durch rechtlich selbstständige Gesellschaften der Unternehmensgruppe erbracht. Vertragspartner des Mandanten ist jeweils ausschließlich diejenige Gesellschaft, die die konkrete Leistung erbringt. Dies sind insbesondere:
• Plattformleistungen: smartaxxess Operation AG
• Coaching-, Kontroll- und Unterstützungsleistungen: smartaxxess Service GmbH
• Bürgschafts- und Sicherungsleistungen: smartaxxess Holding AG

(3) Die Gesellschaften handeln jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es besteht keine gemeinschaftliche Leistungserbringung und keine gesamtschuldnerische Haftung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Leistungen ist die Bereitstellung eines digital gestützten, strukturierten und standardisierten Systems zur Unterstützung unternehmerischer Entscheidungs-, Analyse- und Steuerungsprozesse.

(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:
• strukturierte Datenerhebung, Validierung und Standardisierung
• systemgestützte Plausibilisierung und Risikobewertung
• Unterstützung bei der Steuerung unternehmerischer Risiken
• Controlling-, Monitoring- und Steuerungsfunktionen
• optional Sicherungsleistungen zur Absicherung von Ausfallrisiken

(3) Die Leistungen erfolgen überwiegend automatisiert und basieren auf standardisierten Modellen, Algorithmen und Nutzerangaben.

(4) Die Plattform sowie sämtliche Auswertungen stellen ein unterstützendes System dar und ersetzen keine eigenständige unternehmerische Prüfung, Bewertung oder Entscheidung.

(5) Soweit Hinweise, Bewertungen oder Empfehlungen bereitgestellt werden, stellen diese keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar, sondern unverbindliche Einschätzungen auf Grundlage der vom Mandanten bereitgestellten Daten.

(6) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, gesonderte Beauftragung oder durch tatsächliche Nutzung der jeweiligen Leistung zustande.

(2) Mit der Registrierung und Nutzung der Plattform kommt ein Vertragsverhältnis mit der smartaxxess Operation AG zustande.

(3) Coaching-, Kontroll- und Unterstützungsleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung bei der smartaxxess Service GmbH.

(4) Bürgschafts- und Sicherungsleistungen setzen eine gesonderte Anfrage, Prüfung und ausdrückliche Annahme durch die smartaxxess Holding AG voraus. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 4 Plattformnutzung (smartaxxess Operation AG)

(1) Die smartaxxess Operation AG stellt dem Mandanten eine digitale Plattform im jeweils aktuellen Entwicklungsstand zur Verfügung.

(2) Die Plattform dient der strukturierten Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Informationen zur Unterstützung unternehmerischer Entscheidungen.

(3) Die bereitgestellten Inhalte und Ergebnisse beruhen auf automatisierten Verfahren und den Angaben des Mandanten.

(4) Die smartaxxess Operation AG übernimmt keine Gewähr für:
• die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
• die Eignung für konkrete unternehmerische Zwecke
• die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse

(5) Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, technische Störungen oder höhere Gewalt entstehen.

§ 5 Coaching- und Unterstützungsleistungen (smartaxxess Service GmbH)

(1) Coaching-Leistungen erfolgen ausschließlich auf gesonderte Beauftragung des Mandanten.

(2) Gegenstand ist die Unterstützung bei der Strukturierung und Reflexion unternehmerischer Fragestellungen.

(3) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der vom Mandanten bereitgestellten Informationen.

(4) Die Leistungen stellen keine individuelle Fachberatung dar.

(5) Der Mandant bleibt allein verantwortlich für sämtliche Entscheidungen und deren Umsetzung.

§ 6 Bürgschafts- und Sicherungsleistungen (smartaxxess Holding AG)

(1) Bürgschaften oder Sicherungsleistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklich als solche bezeichneten Vereinbarung übernommen.
(2) Voraussetzung ist eine individuelle Prüfung durch die smartaxxess Holding AG. Ein Anspruch auf Abschluss besteht nicht.
(3) Umfang, Voraussetzungen und Haftung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Bürgschaftsvereinbarung.
(4) Aus der Nutzung der Plattform oder sonstiger Leistungen entsteht kein Anspruch auf eine Bürgschaft.
(5) Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keinerlei Haftung der smartaxxess Holding AG.

§ 7 Vergütung

(1) Leistungen sind grundsätzlich vergütungspflichtig.

(2) Die Vergütung kann erfolgen als:
• Pauschalvergütung
• nutzungsabhängige Vergütung
• zeitabhängige Vergütung
• erfolgsabhängige Vergütung

(3) Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Preise.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Mandanten

(1) Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell bereitzustellen.

(2) Der Mandant ist verpflichtet, die Ergebnisse der Plattform eigenständig auf Plausibilität zu überprüfen.

(3) Der Mandant trägt die Verantwortung für die Nutzung der bereitgestellten Informationen.

(4) Eine Haftung für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Mandanten beruhen, ist ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

(1) Jede Gesellschaft haftet ausschließlich für eigene Leistungen.

(2) Die Haftung ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt beschränkt:

a) Grundsatz
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

b) Kardinalpflichten
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf.

c) Haftungsausschlüsse
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
• entgangenen Gewinn
• mittelbare Schäden und Folgeschäden
• Markt- und Wettbewerbsentwicklungen
• unternehmerische Fehlentscheidungen
• fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Mandanten

d) Plattform
Die Plattform dient ausschließlich der Unterstützung. Eine Haftung für Entscheidungen des Mandanten ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

e) Coaching
Coaching stellt eine unterstützende Leistung dar. Eine Haftung für daraus resultierende Entscheidungen besteht nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen.

f) Controlling & Steuerung
Controlling & Steuerung stellen eine unterstützende Leistung dar. Eine Haftung für daraus resultierende Entscheidungen besteht nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen.

g) Holding
Die Haftung der smartaxxess Holding AG ist auf den Umfang der ausdrücklich übernommenen Bürgschaft beschränkt.

i) Zwingende Haftung
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 10 Haftungshöchstgrenze

(1) Soweit eine Haftung besteht, ist diese – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – begrenzt auf:
• den höheren Betrag aus der im letzten Vertragsjahr gezahlten Vergütung oder
5.000 EUR je Schadensfall

§ 11 Abgrenzung der Gesellschaften

(1) Die Gesellschaften treten jeweils unabhängig voneinander auf.

(2) Es besteht keine gemeinsame Leistungspflicht.

(3) Ansprüche können ausschließlich gegenüber der jeweils vertraglich verpflichteten Gesellschaft geltend gemacht werden.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Daten können in anonymisierter Form zur Weiterentwicklung der Systeme verwendet werden.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge können ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der jeweils leistungserbringenden Gesellschaft.

(3) Änderungen bedürfen der Schriftform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.